Ein milder Frühlingstag. Ideal, so denkt Frau M. aus F., um schnell noch ein paar Besorgungen zu erledigen. Mit von der Partie, wie fast immer, ihr kleiner Malteserrüde Max. Fürsorglich hebt Frau M. den kleinen Mann auf den Rücksitz und Max springt sofort, wie immer, auf die Hutablage. Dort “thront” er normalerweise während der ganzen Autofahrt und hat alles prima im Blick. Bei Tempo 80 auf der Landstrasse passiert es dann. Ein Traktor, aus einem Feldweg kommend, nimmt Frau M. die Vorfahrt. Mit einer Vollbremsung gelingt es ihr im letzten Moment, einen Zusammenstoss zu vermeiden. Doch leider mit fatalen Folgen. Max fliegt wie ein Geschoss gegen den Kopf von Frau M. und dann weiter durch die Windschutzscheibe. Frau M. erleidet schwerste Kopfverletzungen, für Max kommt jede Hilfe zu spät !!
Ein trauriger Einzelfall? Nein, leider fast schon Realität in Deutschland. Denn immer noch fahren die meisten Hunde ungesichert im Auto mit und stellen damit auch für ihre Halter eine grosse Gefahr dar! Tests haben ergeben, dass bei einem Aufprall mit 50 km/h der Hund mit dem Dreißigfachen seines Gewichtes durch den Innenraum fliegen wird. D.h., ein ca. 20 kg schwerer Hund wird mit über einer halben Tonne Last aufprallen !!
Gemäss “Sicherungspflicht §23 Strassenverkehrsordnung” gilt der Hund als “Ladung” und ist dementsprechend zu sichern. Fährt der Hund ungesichert im Auto mit, so drohen bei Kontrollen Bussgelder zwischen 35,00 EUR bzw. 50,00 EUR, bei Gefährdung sogar bis zu drei Punkte in Flensburg. Ganz wichtig !!!!! Ist der ungesicherte Hund Ursache für einen Unfall, so erlischt die Kaskoversicherung !!!!!
Wie sollte ich also meinen Hund im Auto sichern?
Ideal für einen Kombi sind sogenannte “Transportboxen”. Es gibt sie in verschiedenen Ausführungen. Sollte bei einem Unfall die Heckklappe aufspringen, so kann der Hund nicht panikartig aus dem Auto springen und überfahren werden. Ich persönlich zähle sie zu der sichersten Möglichkeit, seinen Hund im Auto mitzunehmen.
Ebenfalls für den Kombi geeignet sind stabile Trenngitter. Ein Netz hingegen reicht in vielen Fällen nicht aus !!
Sollte der Hund im Fahrgastraum mitreisen, dann gehört er auf die Rückbank. Dort muss er angeschnallt werden. Hierzu gibt es spezielle Geschirre mit einem Verbindungsteil für den Gurt. Auf dem Vordersitz hat der Hund, schon alleine wegen der Klimaanlage bzw. Heizung, nichts verloren.
Deshalb immer daran denken, Ihr gefährdet bei “Nichtsicherung” nicht nur Euren Hund, sondern setzt unter Umständen auch Euer Leben auf’s Spiel !!!
Tags: Aktuelles, Beifahrerhund, Gesundheit, Hund auf Reisen, Hund und Auto, Hundesicherheit, Rechtliches
August 19th, 2008 - 08:47
Hallo Mamabe,
das stimmt wirklich. Und ich möchte ergänzen, dass ein Netz auch nicht als Abtrennung für Tiere anerkannt wird. Es dient nur für andere Ladung. Für einen Hund braucht man tatsächlich ein festes Gitter oder eben die Transbortbox.
Liebe Grüße
Sabine und Rudel
August 20th, 2008 - 20:59
Hallo Sabine,
vielen Dank für Deine Ergänzung bezüglich des Netzes !!
LG
Mamabe
August 20th, 2008 - 21:13
Hallo Mamabe,
als erstes möchte ich die “Transbortbox” berichtigen in “Transportbox”, also mit “p”. *lach*
Aber ich glaube sogar, dass bei einem Unfall mit nur “Netz” keine Versicherung zahlt. Sicher bin ich mir nicht, aber ich habe mal sowas gehört oder gelesen.
Ich denke, es verhält sich so wie mit dem Sicherheitsgurt beim Menschen.
LG Sabine